Geschäfts­bericht 2020

Bericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

 

Der Vorstand hat nach den Vorschriften des § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2020 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit folgender Erklärung abschließt: „Bei den im Berichtsjahr mit der E.ON SE und den verbundenen Unternehmen vorgenommenen Rechtsgeschäften hat die rhenag in jedem Fall eine angemessene Gegenleistung im Sinne des § 312 AktG vereinbart und – soweit sie im Berichtsjahr zu erfüllen war – erhalten. Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung oder im Interesse der E.ON SE oder mit ihr verbundener Unternehmen hat die rhenag im Berichtsjahr nicht vorgenommen sowie berichtspflichtige Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG weder getroffen noch unterlassen.“