Geschäfts­bericht 2020

Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG

 

Die rhenag unterliegt als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Der Jahresabschluss der rhenag ist nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die rhenag übt – anders als die Netzgesellschaften RSN und WWN – keine Tätigkeiten in der Elektrizitäts- und/oder Gasverteilung aus.