Geschäftsbericht 2020
Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG
Die rhenag unterliegt als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Der Jahresabschluss der rhenag ist nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Die rhenag übt – anders als die Netzgesellschaften RSN und WWN – keine Tätigkeiten in der Elektrizitäts- und/oder Gasverteilung aus.