Geschäfts­bericht 2020

Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:

Aus den nach der Ausgliederung der Teilbetriebe „Rhein-Sieg Netz“ auf die RSN und „Westerwald-Netz“ auf die WWN mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 zu erbringenden Dienstleistungen der rhenag für die RSN und WWN stehen im Geschäftsjahr 2020 den Umsatzerlösen in Höhe von 15.130 T€ (Vorjahr: 15.073 T€) entsprechende Aufwendungen für bezogene Leistungen der RSN für die rhenag in Höhe von 2.252 T€ (Vorjahr: 2.297 T€) gegenüber.

Aus dem Finanzmittelkonto (s. Tz 4) mit der E.ON SE (vorher: innogy SE) und dem mit den Tochtergesellschaften RSN und WWN vereinbarten vorgeschalteten Liquiditätsausgleich ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 durch negative Zinssätze (s. Tz 21) Zinsaufwendungen in Höhe von 470 T€ (Vorjahr: 0 T€).