Geschäfts­bericht 2020

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist in 2.700.000 auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und beträgt 40.000.000,00 € zum 31. Dezember 2020.
 
Mit Schreiben vom 4. Januar 2007 hat uns die RheinEnergie AG, Köln, gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass die RheinEnergie AG 25,1 % der Aktien der rhenag von der RWE Plus Beteiligungsgesellschaft Mitte mbH, Essen, mit Wirkung vom 1. Januar 2007 übernommen hat.

Aufgrund der Vereinbarung vom 18./21. Dezember 2007 zur Umsetzung des Schiedsvergleichs vom 20. Oktober 2007 und zum Verzicht auf die Ausübung der Kundenoption gemäß § 15 des Konsortialvertrages vom 15. März 2002 hat die RWE Rhein-Ruhr AG zu Beginn des Geschäftsjahres 2008 insgesamt  8,23 % der Aktien der rhenag mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2007 auf die RheinEnergie AG übertragen. Die RheinEnergie AG hält somit 33,33 % der Aktien der rhenag.

Mit Schreiben vom 26. September 2019 informierte uns die innogy SE, dass nach Freigabe der RWE/E.ON-Transaktion durch die EU-Kommission am 18. September 2019 die von der RWE gehaltenen Aktien an der innogy SE auf die E.ON SE übertragen wurden.

Der innogy SE gehörten bis zum 3. August 2020 die Mehrheit der Anteile (66,67 %) an der rhenag. Infolge einer Ausgliederung übernahm am selben Tag die innogy Westenergie GmbH, Essen, die Mehrheit der Anteile an der rhenag.  

Nach einem Formwechsel und der Umfirmierung der innogy Westenergie GmbH in die Westenergie AG teilte uns die Westenergie AG mit Schreiben vom 16. November 2020 namens und im Auftrag der E.ON SE, der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, der innogy SE sowie im eigenen Namen gemäß § 20 Abs. 4 AktG das Folgende mit:

Der Westenergie AG gehört die Mehrheit der Anteile an der rhenag. Die Mehrheit der Anteile an der Westenergie AG hält die innogy SE. Die Mehrheit der Anteile an der innogy SE hält die E.ON Beteiligungen GmbH. Die Mehrheit der Anteile an der E.ON Beteiligungen GmbH hält die E.ON SE. Sowohl der E.ON SE, als auch der E.ON Beteiligungen GmbH, der innogy SE und der Westenergie AG sind damit gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG die Mehrheit der Anteile an der rhenag zuzurechnen.

Die rhenag wird in den von der E.ON SE, Essen, aufgestellten Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Aus diesem Grund wird die rhenag grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, sofern kein entsprechender Antrag vom Minderheitsgesellschafter nach § 291 Abs. 3 Nr. 2 HGB vorliegt.

Die Kapitalrücklage enthält das gemäß Spaltungsbilanz mit der Realteilung auf die rhenag übertragene Reinvermögen abzüglich des in der Satzung festgelegten Grundkapitals zum 30. Juni 2000, gekürzt um den in Grundkapital umgewandelten Teilbetrag.