Geschäfts­bericht 2020

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Den Risiken von Steuerprüfungen wurde durch angemessene Rückstellungsbildung Rechnung getragen.

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen für Vorperioden in Höhe von 228 T€ (Vorjahr: 1.348 T€) und periodenfremde Erträge in Höhe von 1.120 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten.

Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede in den Wertansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz ermittelt. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,40 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,575 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird der daraus resultierende Aktivüberhang nicht aktiviert. Im Wesentlichen ergeben sich aktive latente Steuern aufgrund der handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze im Rückstellungsbereich.